OLG Celle: Keine strafrechtlich relevante Nachstellung bei längerem Zeitraum zwischen einzelnen Kontaktaufnahmen
Oberlandesgericht Celle (32 SS 96/11) hebt eine Verurteilung des Landgerichts Hannover auf, weil bei einem längeren kontaktfreien Zeitraum zwischen Nachstellungshandlungen keine Beharrlichkeit im Sinne des § 238 StGB und damit keine strafrechtliche relevante Nachstellung (mehr) vorliegt.