Bundesgerichtshof: Verurteilung wegen Stalking rechtfertigt im Regelfall nicht die Unterbringung im Maßregelvollzug

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund aufgehoben, durch die gegen einen wegen Nachstellung Angeklagten die Unterbringung in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs angeordnet wurde. Der Bundesgerichtshof stellte dabei fest, dass Nachstellung/ Stalking im Sinne des § 238 StGB im Regelfall nicht als "Straftat von erheblicher Bedeutung" anzusehen ist und deshalb eine Unterbringung im Maßregelvollzug meist nicht in Frage kommt.

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