OLG Celle: Keine strafrechtlich relevante Nachstellung bei längerem Zeitraum zwischen einzelnen Kontaktaufnahmen

Das Oberlandesgericht Celle (32 SS 96/11) hat eine Verurteilung des Landgerichts Hannover wegen Nachstellung aufgehoben und dabei festgestellt, dass bei einem längeren kontaktfreien Zeitraum zwischen unerwünschten Nachstellungshandlungen (hier: sechs Monate) keine Beharrlichkeit im Sinne des § 238 StGB und damit keine strafrechtliche relevante Nachstellung vorliegt. Die Argumentation der Vorinstanzen, nach der die vor und nach der kontaktfreien Zeit festgestellten Nachstellungshandlungen insgesamt beharrliches Handeln begründen können, wurde insoweit für unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben erklärt.